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15.08.2002 Kategorie: Pressestelle

Klage vorerst aufrecht erhalten

Kirchenregierung diskutiert weiteres Vorgehen im Verfahren Schacht Konrad

Wolfenbüttel. Die fristwahrende Klage gegen die Genehmigung des Atommüll-Endlagers Schacht Konrad in Salzgitter wird von der braunschweigischen Landeskirche vorerst aufrecht erhalten. Das hat die Kirchenregierung bei ihrer Sitzung am Donnerstag, 15. August, beschlossen. Gleichzeitig hat sie die Kammer für Umweltfragen gebeten, sich mit der Thematik zu befassen und eine Empfehlung zu erarbeiten. Eine öffentliche Diskussionsveranstaltung soll außerdem zur ethischen Bewusstseinsbildung in der Frage der Lagerung von Atommüll beitragen. Darüber hinaus will sich die Kirchenregierung vor Ort im Schacht Konrad und in einem Gespräch mit dem Bündnis gegen das Endlager eingehend über die Sachlage informieren. In einer ausführlichen Beratung mit dem Braunschweiger Rechtsanwalt Peter Koch wurden erneut die juristischen Probleme einer Klagebefugnis der Landeskirche deutlich. Laut Aussagen von Koch biete lediglich eine unmittelbare Beeinträchtigung von Eigentumsrechten die Chance, eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg erfolgreich zu begründen. Unsichere Langzeitprognosen zu möglichen Gefahren der Atommüll-Endlagerung seien dafür nicht ausreichend. Eine allein auf ethischen Argumenten basierende Klagebegründung hielt er für wenig aussichtsreich. Einig war sich die Kirchenregierung jedoch in der Beurteilung, dass eine Klage der Landeskirche aufgrund der Beeinträchtigung von Eigentumsrechten nicht ausreichend und angemessen sei. Als intermediäre Institution, so Landesbischof Dr. Friedrich Weber, müsse sie vor allem den Dialog der widerstreitenden gesellschaftlichen Gruppen fördern. Außerdem sei weiter zu prüfen, in wie fern theologische und schöpfungsethische Argumente eine Fortführung der Klage auch in der auf Eigentumsfragen reduzierten Form rechtfertigen.