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25.05.2002 Kategorie: Pressestelle

Tageszusammenfassung Landessynode

Braunschweigische Landeskirche engagiert sich weiter im Verfahren Schacht Konrad

Goslar. Die braunschweigische Landeskirche wird im Verfahren des Atommüll-Endlagers Schacht Konrad (Salzgitter) Klage zur Fristwahrung einreichen. Am zweiten Tag ihrer jüngsten Tagung bestätigte die Landessynode am 25. Mai in Goslar einen diesbezüglichen Synodenbeschluss von 1994. Gleichzeitig wird die Kirchenregierung gebeten, die weiteren Erfolgsaussichten zu prüfen und nach Anhörung der Kammer für Umweltfragen über die Art der Fortführung des Rechtsstreits zu entscheiden. Außerdem sollen begleitende Projekte durchgeführt werden, die die ethische Dimension der Atomenergie deutlich machen. Auf dieses Vorgehen verständigte sich die Landessynode nach einer erneuten, längeren Diskussion. Zuvor hatte die Leiterin des Rechtsreferats der Landeskirche, Oberlandeskirchenrätin Dr. Karla Sichelschmidt, darauf aufmerksam gemacht, dass sich eine Klage nur auf die Verletzung von Eigentumsrechten beziehen könne, die Landeskirche selber aber keine Grundstücke besitze, die vom Bau des Endlagers betroffen sind. Gleichwohl seien einzelne Pfarren Eigentümer einiger Grundstücke im Einzugsbereich von Schacht Konrad. Deshalb sei es wichtig, das prozessuale Ziel einer Klage von kirchlichen Rechtsträgern gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klären und ob die Klagegründe der Kirche andere seien als die der restlichen Kläger. Wenn nicht, so Sichelschmidt, sei zu überlegen, ob sich die Landeskirche den Klagen Anderer anschließen und auf diese Weise ihre Verantwortung für die Region wahrnehmen sollte. Auch andere Redner, wie Dietrich Fürst (Braunschweig), Doris Kettler (Salzgitter) oder Dr. Wolfgang Hemminger (Braunschweig), sprachen sich dafür aus, ein solches Vorgehen zu prüfen. Vor dem Hintergrund der bundesweiten Debatte über die Auflösung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) weist die Landessynode in einem Beschluss darauf hin, dass das lutherische Profil und Bekenntnis durch die Arbeit der VELKD in einigen Bereichen besonders gefördert würden: bei theologischen Grundsatzfragen und interkonfessionellen Dialogen; bei den Fragen von Gottesdienst, Liturgie, Katechismus und der Katholica-Beauftragung; in den Bereichen Mission, Entwicklungsdienst und Ökumene; bei der Beteiligung der Laien an der Leitung der Kirche sowie bei Instanzen und Gremien, die verbindlich feststellen, was theologisch gilt. Außerdem sei das konfessionelle lutherische Profil ein Bindungselement für Kirchenmitglieder. Ungeachtet der Frage, ob die unverzichtbaren Schwerpunkte auf der Ebene des Deutschen Nationalkomitees des Lutherischen Weltbundes, als eigenständiges Lutherisches Amt oder als eigenständige lutherische Abteilung bei der EKD organisiert seien, sollten verschiedene Ausschüsse und Einrichtungen weiter arbeiten: der Theologische Ausschuss, der Liturgische Ausschuss, der Ausschuss für kirchliche Zusammenarbeit in Mission und Dienst, die Katechismus-Kommission, das Liturgiewissenschaftliche Institut in Leipzig, das Pastoralkolleg in Pullach sowie das Gemeindekolleg in Celle. Den von der VELKD erarbeiteten Leitlinien kirchlichen Lebens hat die Landessynode grundsätzlich zugestimmt. Sie seien ein wichtiger Orientierungsrahmen für das kirchliche Handeln, allerdings ohne rechtliche Verbindlichkeit. Die Synode folgte einem Beschlussvorschlag des Gemeindeausschusses, nach dem die einzelnen thematischen Abschnitte der Leitlinien nach-einander auf den kommenden Tagungen der Landessynode verhandelt und für die Landeskirche beschlossen werden sollen. Trotz erheblicher Bedenken hat die Landessynode außerdem einer Änderung des Konföderationsvertrages zwischen den fünf evangelischen Kirchen im Land Niedersachsen zugestimmt. Sie zielt auf eine effektivere Zusammenarbeit sowie eine Verschlankung der kirchlichen Gremien. Kritisiert wurde vor allem, dass dem Rat der Konföderation keine synodalen Mit-glieder mehr angehören sollen. Dadurch würden Kommunikations- und Beteiligungsmöglichkeiten beschnitten. Deshalb verband die Synode ihre Zustimmung mit der Erwartung, dass der Reformprozess auf konföderierter Ebene neu initiiert wird. Nicht zuletzt hat die Landessynode eine neue Kammer für die Begleitung der kirchlichen Arbeit an den Hochschulen beschlossen. Sie wird die Arbeit der Studierendenpfarrer und der Evangelischen Studierendengemeinde praktisch und konzeptionell begleiten.

Gut informiert über den rechtlichen Hintergrund: Oberlandeskirchenrätin Dr. Karla Sichelschmidt.