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24.04.2002 Kategorie: Pressestelle

Tageszusammenfassung Landessynode

Landessynode schafft Voraussetzungen für unbürokratischen Kircheneintritt

Goslar: Ein "Lenkungsausschuss" soll den Reformprozess in der braunschweigischen Landeskirche voran bringen. Das hat die Synode der Landeskirche bei ihrer Tagung am 24. Mai in Goslar beschlossen. Das Gremium soll von der Kirchenregierung eingesetzt werden und neue Projekte zur Optimierung der kirchlichen Arbeit koordinieren. In ihm werden Mitglieder aller Verfassungsorgane vertreten sein. Außerdem hat die Landessynode die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Menschen unbürokratisch in die Kirche eintreten können. Im Rahmen des so genannten Erprobungsgesetzes sollen zentrale Eintrittsstellen insbesondere in Braunschweig und Goslar geschaffen werden. Das Landeskirchenamt wurde gebeten, eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Mitgliedern der Landessynode und der Propsteien zu bilden, um eine entsprechende Ordnung vorzubereiten. Die Landessynode stimmte auch einer Änderung des Kirchengesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) über die Kirchenmitgliedschaft zu. Dieses sah Regelungen über Eintrittsstellen bislang nicht vor. Mit der Änderung werden die Regelungen der EKD-Gliedkirchen auch EKD-Recht. Außerdem können Bundesbürger, die zeitweilig im Ausland leben, Mitglied ihrer Kirche bleiben. Auch Bundeswehrangehörige sollen im Ausland in die Kirche ihres heimatlichen Wohnsitzes eintreten können. Ausgehend von den Äußerungen im Bischofsbericht über die Zukunft der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD, siehe: Menschenwürde gilt unbedingt. Erster Lagebericht von Bischof Dr. Weber vor der Landessynode) plädierte Oberlandeskirchenrat Peter Kollmar für eine Konzentration der VELKD auf die theologische, liturgische und ökumenisch-diakonische Arbeit. Fragen der Rechtssetzung, des Finanzwesens oder auch der Lebensordnung seien nicht genuin lutherische Aufgaben. Sie könnten auf EKD-Ebene geregelt werden. Entscheidend sei die Relevanz der lutherischen Konfession, weniger die Organisationsform der VELKD. In seinem Bericht des Landeskirchenamtes wies Kollmar außerdem darauf hin, dass es der Landeskirche zunehmend schwerer fallen werde, die notwendigen großen Bau- und Renovierungsmaßnahmen zu realisieren. Der Grund dafür sei die rückläufige Mitfinanzierung der Deutschen Stiftung Denkmalpflege, des Landes Niedersachsen und des Bundes. Für die Kirchenregierung machte Oberlandeskirchenrat Dr. Robert Fischer die Landessynode darauf aufmerksam, dass ab 1. Juli vier neue Pfarrer auf Probe 2,75 Pfarrstellen verwalten werden. Außerdem habe die Kirchenregierung einer Änderung der Kirchenverordnung zur Aufnahme von Kandidaten des Probedienstes zugestimmt. Wichtigste Änderung sei die Ab-schaffung der Bepunktung durch die Beraterkommission zugunsten einer qualifizierten Empfehlung durch die Kirchenregierung. Fischer informierte auch darüber, dass die Kirchenregierung für die Neukonzeption der Gesamtkirchlichen Dienste 40.000,- Euro nachbewilligt habe. Diese Mittel seien für die Beteiligung einer Consulting-Firma erforderlich. Pressesprecher Michael Strauß bezeichnete das Gebiet der braunschweigischen Landeskirche als einigermaßen kohärenten publizistischen Raum, der eigenständige Projekte der Publizistik und Öffentlichkeitsarbeit möglich mache. Die Menschen zwischen Harz und Heide hätten eine relativ homogene regionale Identität und seien somit eine interessante Zielgruppe. Diakoniedirektor Dr. Lothar Stempin machte in seinem Bericht vor der Synode unter anderem auf die prekäre Situation der ambulanten Altenhilfe aufmerksam. Diakoniestationen gerieten in Existenznot, weil Krankenkassen und Pflegeversicherungen immer mehr Leistung für immer weniger Geld forderten. Hinzu komme, dass die Qualitätsstandards in den kirchlichen Sozialstationen von den Kassen nicht entsprechend honoriert würden. Ein neues Modell integrierter Beratung kündigte Stempin für Braunschweig an. Hier werde in Kürze die ambulante Beratung des Lukaswerkes, des Elisabethstiftes und die allgemeine So-zialberatung in einem Gebäude zusammengefasst. Außerdem fördere das Diakonische Werk ein Projekt zur Schulsozialarbeit und koordiniere die verschiedenen Initiativen für ein stationäres Hospiz in Braunschweig. Nicht zuletzt beschloss die Landessynode verschiedene Änderungen ihrer Geschäftsordnung. So setzt der Ältesten- und Nominierungsausschuss künftig für jeden Ausschuss eine Liste von jeweils sechs Mitgliedern der Landessynode fest, die zu Vertretungen heran gezogen werden. Außerdem werden Beschlüsse der Synode, durch die Anträge an andere Gremien überwiesen wurden, erneut in die Tagesordnung der Synode aufgenommen, soweit diese über die Ausführung der Beschlüsse noch nicht informiert wurde. Anträge auf Änderung des Protokolls sind innerhalb von vier Wochen nach Versendung schriftlich beim Präsidium zu stellen. Gibt das Präsidium einem Antrag nicht statt, kann der Antragsteller eine Entscheidung der Landessynode verlangen.

Synodenpräsident Gerhard Eckels begrüßt die neuen Mitglieder.

Landesbischof Dr. Friedrich Weber

Oberlandeskirchenrat Peter Kollmar