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22.07.2002 Kategorie: Pressestelle

Klage gegen Schacht Konrad

Landeskirche prüft Argumente gegen Genehmigung des Atommüll-Endlagers

Wolfenbüttel: Die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig hat heute die Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Genehmigung des Endlagers Schacht Konrad in Salzgitter eingereicht. Bereits im Jahre 1994 hatte die Landessynode sich dafür ausgesprochen, fristwahrend gegen die Genehmigung zu klagen. Dieser Beschluss war auf der Synodentagung im Mai diesen Jahres bestätigt worden. Die Klagebefugnis der Kirche läßt sich auf das Eigentum an verschiedenen landwirtschaftlich genutzten Grundstücken in der näheren Umgebung der Schachtanlage stützen. "Eine Klage ist nur zulässig, wenn eine Verletzung in eigenen Rechten - hier unserem Eigentumsrecht - möglich erscheint," erläuterte die Leiterin der Rechtsabteilung der Landeskirche, Oberlandeskirchenrätin Dr. Karla Sichelschmidt. Eine Klagebefugnis der Landeskirche aufgrund von allgemeineren Erwägungen - wie etwa der Verantwortung von Christen für die Schöpfung - läßt sich nach ihrer Auffassung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht herleiten. Die Klageschrift hat zunächst nur das Ziel, die Frist zu wahren und damit eine Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses zu verhindern. Das Landeskirchenamt rechnet damit, dass das Oberverwaltungsgericht eine längere Frist zur Begründung der Klage einräumt. Wie die Landeskirche das Gerichtsverfahren weiter begleitet und wie die Klage begründet wird, entscheidet die Kirchenregierung. Besonders in den Propsteien Salzgitter-Bad, Salzgitter-Lebenstedt und Vechelde hat sich die kirchliche Auseinandersetzung mit dem atomaren Endlager konzentriert. Hier wird die Genehmigung des Endlagers beispielsweise mit der Frage verknüpft, wie eine Konzeption der „Nichtrückholbarkeit“, die dem Schacht-Konrad-Plan zugrundeliegt, überhaupt mit theologisch-ethischen und erkenntnistheoretischen Grundsätzen zu vereinbaren ist. Dabei wird auch die Frage aufgeworfen, ob diese Konzeption nicht im Widerspruch zu dem im Grundgesetz verankerten staatlichen Auftrag zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen steht. "Ob und wie solche Gesichtspunkte von der Landeskirche im verwaltungsgerichtlichen Verfahren eingebracht werden, bedarf sorgfältiger Prüfung", meinte Oberlandeskirchenrätin Sichelschmidt. Die Kirchenregierung werde sich mit den verschiedenen Argumenten zur möglichen Begründung einer Klage auseinandersetzen.