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01.12.2001 Kategorie: Pressestelle

Segnung Gleichgeschlechtlicher möglich

Landessynode macht den Weg für seelsorgerliche Einzelentscheidungen frei

Goslar. Die Synode der braunschweigischen Landeskirche hat am 1. Dezember zum Abschluss ihrer Tagung in Goslar festgestellt, dass kirchliche Segnungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften "in seelsorgerlicher Verantwortung" möglich sind. Für eine entsprechende Resolution stimmten 22 Mitglieder der Landessynode, 13 votierten dagegen, drei enthielten sich ihrer Stimme. Außerdem wird die Theologische Kammer gebeten, ein Gutachten zu dieser Frage zu erstellen. Damit reagiert die Synode auf die seit 1. August 2001 geltende staatliche Regelung zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Synodenpräsident Gerhard Eckels (Braunschweig) wies darauf hin, dass mit dieser Resolution keine allgemeine Freigabe der Segnung Gleichgeschlechtlicher verbunden sei. Sie mache allerdings Pfarrerinnen und Pfarrern den Weg für seelsorgerliche Einzelentscheidungen frei. Unklar bleibt für viele jedoch, welchen öffentlichen Charakter solche Segnungen haben können. Während die Befürworter in der Resolution auch die Möglichkeit für gottesdienstliche Handlungen sehen, betonen die Kritiker, dass lediglich Segenshandlungen in der privaten Seelsorge damit gemeint seien. Der Entscheidung vorangegangen war eine lange und kontroverse Debatte, die durch zwei Anträge von Pfarrer Harald Welge und Pfarrer Dietrich Kuessner (Braunschweig) ausgelöst wurde. Beide hatten die Landessynode gebeten, einen Beschluss zu fassen, der es den Kirchenvorständen anheim stellt, Segnungsgottesdienste auf Wunsch abzuhalten. Verständnis fanden sie bei Pfarrer Eberhard Borrmann (Wolfenbüttel). Selbstkritisch verwies er auf den langen Vorlauf der Diskussion über Homosexualität und Segenshandlungen in der braunschweigischen Kirche sowie auf die Dringlichkeit des Problems. Aufgrund der aktuellen Lage müsse die Kirche jetzt den Menschen gerecht werden, die ihre gleichgeschlechtliche Partnerschaft segnen lassen wollen. Eine weitere Vertagung der Diskussion sei nicht verantwortlich. Diese Einstellung gab die Stimmung der Mehrheit der Synodalen wieder. Gleichwohl wollte die Synode keinen formellen Beschluss fassen, der eventuell auch kirchenrechtliche Auswirkungen gehabt hätte. Immer wieder wurde in Redebeiträgen eine "kleine Lösung" (Borrmann) diesseits einer juristischen Regelung gewünscht, die ein gemeindenahes, individuelles und von der Seelsorge her begründetes Handeln ermöglicht. Kritiker warnten indessen vor einem "falschen Signal an die Gemeinden" (Dietrich Fürst). Sie befürchten durch die Entscheidung der Synode weitere Kirchenaustritte und hatten bis zum Schluss für einen "Magnus consensus", eine möglichst weitgehende Übereinkunft aller Kirchen und kirchlichen Organe geworben. Wichtig sei eine Abstimmung mit den anderen Gliedkirchen der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Außerdem müsse die theologische Debatte zu Ende geführt werden, wie Pfarrer Dr. Wilfried Theilemann, Vorsitzender der Theologischen Kammer, meinte. Denn im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion stehe nicht der äußere Handlungsdruck, sondern die "hermeneutische Frage"; das heißt die Frage, wie die kirchliche Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften von der biblischen Überlieferung her zu beurteilen ist. Hier gebe es trotz mancher Vorarbeiten innerhalb der braunschweigischen Landeskirche noch Klärungsbedarf. Neuer Kirchenverband in Braunschweig Zuvor hatte die Landessynode die Gründung des Evangelisch-lutherischen Kirchenverbandes in Braunschweig beschlossen. Das entsprechende Kirchengesetz, so die Rechtsreferentin der Landeskirche, Dr. Karla Sichelschmidt, sei ein echtes Reformgesetz. Ziel sei es, die Zusammenarbeit der Gemeinden im Stadtgebiet Braunschweig zu optimieren. Dazu war eine Öffnung der Grenzen der Propstei Braunschweig nötig. Zum Stadtgebiet Braunschweig gehören auch Gemeinden angrenzender Propsteien. Die Hauptaufgabe des neuen Kirchenverbandes soll die Trägerschaft eines Verbandsamtes mit Kirchenbuchamt sein, die Trägerschaft aller Friedhöfe der Verbandsmitglieder sowie die gemeinsame Finanz- und Vermögensverwaltung und die einheitliche Vertretungsbefugnis gegenüber den Zuschussgebern aller evangelischen Kindertagesstätten im Stadtgebiet Braunschweig. Sichelschmidt betonte, der neue Kirchenverband biete mehr Handlungsspielräume und berücksichtige gleichzeitig die Verantwortung der Gemeinden. Er sei ein flexibles Serviceinstrument; keine Gemeinde werde gezwungen, ihm beizutreten. Das zu Grunde liegende Kirchengesetz, das zum 1. Januar 2002 in Kraft tritt, sei aus den Erfahrungen der Verwaltungsleiter entwickelt worden.

Pfarrer Harald Welge plädierte für Segnungsgottesdienste auf Wunsch. Foto: Susanne Hübner