Rechtsreferat der Landeskirche reagiert auf Irritationen nach Gerichtsurteil
Wolfenbüttel: Personen, die für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften ehrenamtlich tätig sind, genießen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist das Rechtsreferat der braunschweigischen Landeskirche aus aktuellem Anlass hin.
Irritationen waren durch die Veröffentlichung eines Urteils des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Münster) entstanden. Dieses hatte jüngst einer freiwilligen Helferin den gesetzlichen Versicherungsschutz versagt.
Wie das Rechtsreferat der Landeskirche mitteilt, habe es sich dabei um kein Grundsatzurteil, sondern lediglich um eine Einzelfallentscheidung gehandelt. Das hätten Rückfragen bei der zuständigen Verwaltungs-Berufsgenossenschaft in Bielefeld und dem Ecclesia Versicherungsdienst ergeben.
Zu dem versicherten Personenkreis gehören nach Auskunft des Rechtsreferats unter anderem Kirchenvorsteher, Kirchenchormitglieder, Gemeindebriefausträger sowie Helfer bei Gemeindefesten und sonstigen kirchlichen Veranstaltungen. Neben der eigentlichen ehrenamtlichen Tätigkeit sei auch der Hin- und Rückweg versichert.
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06.06.2002
Kategorie: Pressestelle